Der FVFE e.V. befindet sich auf der Liste der gemeinnützigen Einrichtungen für die Zuwendung von Geldbeträgen des OLG Frankfurt am Main – Listennummer 14167-.
Beim FVFE e.V. können zudem von Gerichten als Strafe verhängte Arbeitsstunden (gemeinnützige Arbeit) abgeleistet werden.