Stellungnahme des Vorstandes des FVFE zum Bürgerentscheid

Stellungnahme des Vorstandes des FVFE zum Bürgerentscheid am 27. September 2015

Der Vorstand des FVFE empfiehlt, beim Bürgerentscheid für den Verbleib des Eigenheimes im Besitz der Gemeinde zu stimmen. Dies ist kein Votum gegen den Wunsch nach einer neuen Versammlungsstätte. Wir meinen aber, dass die Gemeinde gut beraten ist, wenn sie den Spatz in der Hand der Taube auf dem Dach vorzieht. Die Wiederinbetriebnahme des Eigeheimes in reduzierter Form (ohne Personal- und Pächterwohnung, ohne Gaststätte und Kegelbahn) und dessen Unterhalt ist unseres Erachtens zu tolerablen Kosten machbar. Auch könnte das Eigenheim-Foyer als barrierefrei zugänglicher Versammlungsraum genutzt werden.

Wir müssen daran erinnern, dass die Gemeinde (trotz aller Beteuerungen das Bad zu erhalten) im sog. Schutzschirmvertrag das Freibad zur Disposition gestellt hat. Der Schutzschirmvertrag verlangt von der Gemeinde, dass sie ihre (immer noch bestehenden) jährlichen Haushaltsdefizite schrittweise bis zum Haushaltsjahr 2017 auf Null bringt und dies Ergebnis drei Jahre lang bis einschließlich 2020 hält. Der Nachweis, dass und wie dieses Ergebnis erreicht wird, ist bisher nicht vorgelegt worden, und doch sollen durch den Bau einer neuen Versammlungsstätte neue Schulden gemacht werden. Der Verkauf des Eigenheimes ergäbe dafür nur einen Deckungsbeitrag von ca. 6%. Der zu erwartende jährliche Unterhalt einer neuen Versammlungsstätte könnte dazu führen, dass sich die Gemeinde den Betrieb des Freibades nicht mehr ohne weitere Steuererhöhungen leisten kann.

Es ist also die Sorge um den Erhalt des Freibades, die uns dazu bringt, in der Frage des Bürgerentscheides öffentlich Stellung zu beziehen.

Der Vorstand des FVFE:
Hans-Georg Knoop (1. Vorsitzender), Hans-Dieter Mix (2. Vorsitzender), Ingrid Fritzsche (Kassenwartin), Dietrich Fischer (Schriftführer), Siglinde Vinzenz (Beisitzerin)

Egelsbach, d. 08. September 2015