Ein weiterer Rechtsbruch des Bürgermeisters

Am Dienstag, d. 27. September 2011 hat der Vorstand des FVFE, vertreten durch Hans-Georg Knoop, Ingrid Fritzsche und Dietrich Fischer ein einstündiges Gespräch mit dem Gemeindevorstand (in Abwesenheit von Bürgermeister Moritz) geführt. Wir hatten einen Katalog von 14 Fragen mitgebracht, von denen die meisten uns nicht sofort beantwortet werden konnten. Wir erfuhren aber zwei wesentliche Dinge, über die hier berichtet wird:

1. Der Bürgermeister ist allein zuständig für das Freibad, es gibt im Rathaus keinerlei Verwaltungshierarchie darunter.

Wegen der Geschäftsverteilungskompetenz des Bürgermeisters gegenüber nichthauptamtlichen Beigeordneten ist das auch rechtens gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO).

2. Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 20. Mai 2009 zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades des Freibades wurde vom Bürgermeister nach Rücksprache mit dem Fachpersonal des Freibades in den wesentlichen Teilen nicht umgesetzt.

(Wir bitten die Leser dem angegebenen Link in unser nach dem Datum sortiertes Journal zu folgen, damit wir diesen Beschuss hier nicht im Detail wiederholen müssen.)

Diese Handlung des Gemeindevorstandes ist klar rechtswidrig, denn nach § 66 (1) Punkt 2 der HGO hat der Gemeindevorstand die Beschlüsse der Gemeindevertretung auszuführen. Wenn der Bürgermeister zu der Überzeugung kommt, dass ein Beschluss der Gemeindevertretung dem Wohl der Gemeinde schadet, kann er dem Beschluss innerhalb einer Frist von zwei Wochen widersprechen; dann beginnt das in der HGO geregelte Widerspruchsverfahren. Ein solcher Widerspruch seitens des Bürgermeisters ist aber nicht erfolgt.

Wir sehen in der Nichtausführung wesentlicher Teile des Beschlusses eine gröbliche Amtspflichtverletzung des bis 2011 amtierenden Gemeindevorstandes samt des noch amtierenden Bürgermeisters. Der Gemeinde ist dadurch ein finanzieller Schaden entstanden, dass die mit dem Beschluss beabsichtigten Einsparmaßnahmen nicht greifen konnten. Es ging dabei insbesondere um die Nutzung des Notbrunnens zur Wasserversorgung der Becken des Freibades und um die Beckenentleerung nach der Winterruhe über einen Kanal in den Vorfluter.

Der Beschluss der Gemeindevertretung (übrigens auf Vorlage durch den Gemeindevorstand) war im Jahre 2008 intensiv fachlich vorbereitet worden durch eine vierköpfige Arbeitsgruppe, die AG Schwimmbad, der auch der Bürgermeister selbst angehörte. Die AG hatte ihre Ergebnisse der Gemeindevertretung vorgestellt. Der Beschluss war also kein unüberlegter Schnellschuss der Gemeindevertretung. Voraus gingen nicht nur massive Widerstände seitens der Stadtwerke Langen, sondern auch vom FVFE finanzierte Pumpversuche und Wasseranalysen am Notbrunnen, ferner ein nach Wasseranalysen behördlich genehmigtes experimentelles Ableiten des Winterwassers in den Tränkbacharm. Diese beiden Maßnahmen (verbunden mit einer Berücksichtigung der Wasserverluste und des Wasseraustrags) hätten jährlich nach den Berechnungen der AG mindestens ca. 40.000 € an Einsparungen im Freibadhaushalt erbracht. Siehe dazu die Folie 47 in der Powerpoint-Präsentation der AG! Zwei Jahre lang, 2010 und 2011, sind die beauftragten Maßnahmen (zu finanzieren aus der Fleißner-Spende) bisher nicht ausgeführt worden, d.h. unsere demokratisch gewählte Verwaltung hat bis jetzt ca. 80.000 € unterlassene Einsparungen zu verantworten.

Wer aber wird dafür zur Verantwortung gezogen?

Die HGO sagt in § 75 (1): Verletzt ein Bürgermeister oder Beigeordneter seine Amtspflicht gröblich, kann die Gemeindevertretung bei der Aufsichtsbehörde die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beantragen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.

Hat es keiner richtig realisiert? War die Partei, die gegen den Beschluss gestimmt hatte, vielleicht auch die, die vergeblich einen Sperrvermerk wollte, an der Umsetzung des Beschlusses nicht interessiert? Haben die Ungeheuerlichkeiten des Bürgermeisters in den Jahren 2009 und 2010 die Angelegenheit vergessen lassen? Haben viele geschlafen, weil der Bürgermeister ja forsch erklärt hatte, er garantiere, mit ihm werde das Bad nicht geschlossen?

Der neue Gemeindevorstand hat, so schien es uns in dem Gespräch, erst einmal alles Nachdenken über die Zukunft des Freibades dem neuen Schwimmbadausschuss der Gemeindevertretung überlassen. In der ersten Sitzung dieses Ausschusses am 14. September hat kein anwesendes Mitglied den Text dieses Beschlusses unter den vom Gemeindevorstand zur Verfügung gestellten Beratungsunterlagen vermisst. Siehe unseren kommentierenden Bericht zu dieser Sitzung!