Geplante Maßnahmen im sog. Schutzschirmvertrag bezüglich des Freibades

Am 19. Februar fand eine Bürgerversammlung statt, bei der über den vorher von der Gemeindevertretung beschlossenen Schutzschirmvertrag zur Haushaltskonsolidierung informiert werden sollte. Dies geschah in einem mehr als zweistündigen Diavortrag der Beratungsfirma Schüllermann und Partner, die von der Gemeinde offenbar schon länger mit Arbeiten zum Finanzhaushalt beauftragt worden war. Es wurden viele Fragen gestellt, aber nicht die Frage, warum diese Präsentation nicht vom Kämmerer und/oder Bürgermeister gegeben werden konnte. Der Vortrag befasste sich vor allem mit der seit 2008 galoppierenden desolaten Haushaltssituation der Gemeinde und also mit der Motivation für den fast einstimmig von der Gemeindevertretung gebilligten Schutzschirmvertrag. Die „Grausamkeiten“ des mit dem Land vereinbarten Maßnahmenkatalogs zur Haushaltkonsolidierung blieben zum Ärger der Zuhörer mehr oder weniger ein paar Spiegelstrichen vorbehalten (siehe unser Bild).

Für weitere Details wurde auf die Webseite der Gemeinde verwiesen.
Es gibt keinen direkten Link dahin: Man findet den Maßnahmenkatalog auf
der Homepage der Gemeinde unter Rathaus => Haushalt/Finanzen als Download-Link unter „- Anlage 2: Aufstellung der gemeldeten Einzelmaßnahmen“. Im Augenblick funktioniert auch unser Link hier.

Wir geben die für das Freibad in dieser Anlage 2 vorgesehenen Maßnahmen im folgenden zusammenfassend wieder:

1.Erhöhung der Eintrittsgelder im Freibad oder Senkung der laufenden Betriebskosten: In 2013 und 2014 je 25.000 €
2.Schließung des Freibades in 2015: Einsparungen jedes Jahr ab 2015: 200.000 €.
3.Vermeidung von Abwasserkosten: Ab 2013 bis 2020: 30.000 €. Dazu: „Beschreibung der Maßnahme: Gewährleistung der Sauberkeit des Wassers zur Einleitung in den Graben.“
Für die Maßnahmen 1. und 3. wäre eine Erläuterung dringend erwünscht, sie sprechen erst einmal für sich selber.

Von allen, die vorher den Bestand des Bades versprochen haben, wird gesagt, man wolle sich dafür einsetzen dass die Maßnahme 2, die Schließung des Bades, nicht ergriffen werden muss. Packen wir es an, aber wie?