Erhöhung des Kostendeckungsbeitrages im Freibad: Ein Memorandum des FVFE im Mai 2012
Unabhängig davon, ob die Gemeinde beschließt, sich unter den sog. „Kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen“ zu begeben oder nicht, besteht dringender Handlungsbedarf, die Haushaltsdefizite der Gemeinde bis hin zum Haushaltsausgleich zu verringern. In dieser Situation zum wiederholten Male Gutachten zur Sanierung des Freibades anzufordern und dafür dann konsequenterweise auch Haushaltsmittel einzusetzen, ist realitätsfremd. Die Gemeinde ist dringend gehalten, in allen ihren „Produktbereichen“ auf Grund einer Analyse des Ist-Zustandes Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes vorzusehen.
Der ministerielle Entwurf des „Leitfaden für konsolidierungsbedürftige Gemeinden“ sieht im Bereich „Kommunale Bäder“ auf Seite 33 die folgende Reihe von Maßnahmen vor:
Geht man davon aus, dass alle Parteien in Egelsbach von einer Schließung des Freibades absehen wollen, dann sind insbesondere die Gliederungspunkte b, c, d, e, g, i und j zu diskutieren.
Der Punkt d allerdings kann außer Betracht bleiben, da ein anderer Betreiber des Bades, wenn es ihn denn geben sollte, sicher nicht gefunden werden kann, solange der Punkt b mit einer relevanten Erhöhung des Kostendeckungsgrades und einem dann vertraglich geregelten kommunalen jährlichen Zuschussbedarf nicht erfüllt werden kann.
Den Punkt e möchten wir an dieser Stelle ausklammern. Der FVFE hat in den Jahren von 2003 bis Mitte 2010 erhebliche ehrenamtliche Leistungen im Sinne des Punktes e für das Freibad erbracht. Diese Arbeiten wurden nicht im Haushalt als quantifizierte Maßnahmen zur Kostensenkung abgebildet, alle weiteren strukturellen Vorschläge des Vereins zur Kostensenkung von der Verwaltung sabotiert und schließlich der Verein durch ein rechtswidriges Hausverbot diskriminiert. Auch nach der schließlich erfolgten Entschuldigung des Bürgermeisters zeigte sich, dass der Verein nur als „Putztruppe“ weiterhin gefragt war. Es muss allerdings danach mehr geschehen, wenn man erneut die Bürger/innen für die im früheren Umfang geleistete ehrenamtliche Arbeit motivieren will.
Zum Punkt c ist folgendes zu sagen: Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. erhebt jährlich die Kenndaten von Bädern und stellt sie in einem Report, genannt „Überörtlicher Betriebsvergleichs Bäderbetriebe (ÜÖBV)“ zusammen. Die Gemeinde hat zumindest im Jahre 2004 an der jährlichen Erhebung der genannten Gesellschaft teilgenommen und die Daten liegen für das Jahr 2004 vor. Aus diesen lassen sich z.B. kritische Fragen zu den Personalkosten ableiten. Es ist davon auszugehen, dass die Daten auch für die Folgejahre von der Gemeinde erhoben wurden und ihr vorliegen. Diese Daten in der zeitlichen Abfolge seit 2004, bezogen auf Egelsbach, nach dem Muster dieser Erhebung sind dem Schwimmbadausschuss vorzulegen, ebenso der gesamte Report in Teil I und Teil II für 2009 und 2010.
Zum Punkt g benötigt der Schwimmbadausschuss Informationen über die Eintrittsgebühren vergleichbarer Bäder der Umgebung.
Zum Punkt i ist nicht die weitere Absenkung der Wassertemperatur zu prüfen; dies würde nur zur Abwanderung von potentiellen Besuchern führen. Als Maßnahmen zur Energieeinsparung sind nicht nur die Wiederinbetriebnahme der Solaranlage anzusehen sondern auch die zusätzliche Installation von Photovoltaik zum Eigenverbrauch von Strom sowie die Möglichkeit einer nächtlichen Beckenabdeckung als sich relativ schnell amortisierende investive Maßnahmen zu prüfen. Hierzu wird verwiesen auf die praxisbasierten Untersuchungen unter
http://regen-oberpfalz.de/cms/media/EnergieeinsparpotentialeinoeffentlichenSchwimmbaedern.pdf
http://regen-oberpfalz.de/cms/media/NewsletterextraSchwimmbadabdeckungZDF.pdf
Soweit es seine Mittel zulassen, wird sich der Förderverein an sinnvollen Maßnahmen zur Energieeinsparung beteiligen.
Wenn man gemäß Punkt j die Öffnungszeiten dem Bedarf anpassen soll, dann wäre dieser Bedarf erst einmal zu ermitteln und zu gewichten. Eine Reduzierung der Öffnungszeiten könnte sich auch aus einem anzustrebenden Personalkostenvolumen ergeben. Dieses ist der größte Brocken der Freibadkosten und wurde bisher nicht hinreichend betriebswirtschaftlich analysiert. Im Jahre 2004 hat das Gutachten „Planungsstudie zur Untersuchung der Minimierung der Betriebskosten im Freibad Egelsbach“ darauf hingewiesen, dass die Personalkosten gleich gearteter Badeanstalten erheblich unter den Kosten von Egelsbach liegen und dass eine Senkung der Personalkosten um 10% durch bessere Organisation als möglich angesehen wird. Als ein kritischer Leser des Haushaltes 2008 auf Ungereimtheiten bei den Personalkosten in Höhe von ca. 20% hinwies, antwortete der damalige zuständige Hauptamtliche im Rathaus nicht durch eine Widerlegung der schriftlich vorgelegten Hinweise sondern durch die Aussage, dass es sich um „gewollte soziale Leistungen“ handele. So entsteht der Eindruck, dass die soziale Besitzstandswahrung für das Schwimmbadpersonal von der Verwaltung höher gewertet wurde und wird als die soziale Verpflichtung, durch haushälterisches Wirtschaften das Bad für die Gemeinde zu erhalten. Wenn man schon weiter Gutachten vergeben will, weil die Gemeinde auch in diesem Fall offenbar sich selbst keine Diagnose stellen kann, dann wäre eine REFA-Untersuchung der Personalstruktur und -kosten des Bades angesagt.
Damit sind wir bereits beim Punkt b. Der Schwimmbadausschuss erwartet hier zunächst die Fortschritte bei der Umsetzung der im Dezember 2011 bekräftigten Beschlüsse der Gemeindevertretung vom Mai 2009 zur Einsparung von Wasser- und Abwasserkosten.
Für den Vorstand des FVFE
Hans-Georg Knoop
1. Vorsitzender