Überlegungen zu einer neuen Gebührensatzung für das Freibad

Themenbeitrag: Überlegungen zu einer neuen Gebührensatzung für das Freibad
der Gemeinde Egelsbach 2013 / Vorbemerkung

Für das Freibad wurde im Rahmen der erforderlichen Haushaltskonsolidierung u.a. eine neue Gebührenordnung angekündigt mit dem impliziten Ziel, durch Erhöhung der Einnahmen den Kostendeckungsgrad zu erhöhen. Es werden deshalb vom FVFE die folgenden Überlegungen dazu in die Diskussion eingebracht.

Zu § 3 Gebührenhöhe

Für Einzelkarten und Zehnerkarten datiert die Festsetzung der Gebührenhöhe von 3,50 bzw. 28 € vom 21.Oktober 2006, während Dauerkarten und Familienkarten zuletzt am 01. Januar 2009 neu auf 60 bzw. 120 € festgesetzt wurden.

Der Verbraucherpreisindex Deutschland belief sich im Oktober 2006 auf 101,7, der von Dezember 2008 auf 106,8 Punkte, während er November 2012 bei 113,2 liegt. Dies ergibt heute eine Steigerung gegenüber 2006 um 11,5 Punkte = 11,3 % vom Index in 2006 und eine Steigerung gegenüber Ende 2008 um 6,4 Punkte = 6 % vom Index Ende 2008.

Folgt man diesen prozentualen Steigerungen, würde sich als neuer Preis für eine Einzelkarte 3,90 € und für eine Zehnerkarte 31,22 € ergeben. Rundet man diese Beträge auf, so erhält man 4,00 € für eine Einzelkarte und 32,00 € für eine Zehnerkarte. Die bisherige Relation zwischen Einzel- und Zehnerkarte bleibt damit erhalten: Der Preis einer Zehnerkarte entspricht dann nach wie vor dem Preis von acht Einzelkarten.

Folgt man ebenfalls der prozentualen Verbraucherindexsteigerung seit der letzten Gebührenerhöhung für Dauer- oder Familienkarten, so ergäben sich folgende neue Preise: 63,60 und 127,20 €. Eine Aufrundung ergibt 65 und 130 €. Um die alte Relation zwischen Zehnerkarte und Dauerkarte (2,143 Zehnerkarten ergeben eine Dauerkarte) zu erhalten, müsste der Preis für die Dauerkarte auf 68, 60 € und für die Familienkarte auf 137,20 € angehoben werden. Daraus könnte man geneigt sein, 70 € bzw. 140 € als neue Preise abzuleiten.

Bei diesen Überlegungen ist die jedoch die Konkurrenz insbesondere zu den Langener Bädern, für die einheitliche Preise gelten, zu berücksichtigen! Die gegenwärtig noch im Internet unter http://www.langen.de/c1210/default.html zugänglichen Langener Eintrittspreise gelten nicht mehr für 2013. Wir vergleichen im folgenden die gegenwärtigen Egelsbacher Preise mit den entsprechenden künftigen in Langen und zwar zunächst die nicht ermäßigten Preise für Erwachsene:

Egelsbach 2012 Langen 2013

Einzelkarte Erwachsene 3,50 3,50

Zehnerkarte Erwachsene 28,- 30,-

Saisonkarte Erwachsene 60,- 70,-

Anmerkungen zu den Preisermäßigungen und der Vergleich mit Langen

Das Schema für die Preisermäßigungen in der Egelsbacher Gebührensatzung sollte vereinfacht werden durch Wegfall der Kategorie „Kinder, die im Laufe des Kalenderjahres 5 bis 13 Jahre alt werden“ und durch Zusammenlegung dieser Kategorie mit „Jugendliche, die im Laufe des Kalenderjahres 14 bis 17 Jahre alt werden“. Begründung: Diese Kategorie ist auch nicht im Schema der Langner Gebührenordnung enthalten: Dort gibt es nur die entsprechende Kategorie „Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis einschließlich 17 Jahren“. Jede Altersbestimmung führt zu Problemen für das Kassenpersonal, und deshalb sollten diese durch Zusammenlegung der Alterskategorien verringert werden. Im Gegensatz zur Langener Regelung sind in Egelsbach die Kinder mit einem Alter von 4 Jahren noch gebührenfrei, in Langen nur bis zu einem Alter von 3 Jahren.

Darüber hinaus führen die mehrfachen Formulierungen in der Egelsbacher Satzung „die im Laufe des Jahre x Jahre alt werden“ regelmäßig zu unschönen Disputen an der Kasse, selbst wenn sie rechtlich klar und einwandfrei sind: Jemand, der erst im Dezember 18 Jahre alt wird, fühlt sich im Sommer noch als 17-Jähriger, wird aber durch unsere Satzung genauso wie einer behandelt, der schon im Januar 18 Jahre alt geworden ist. Wir denken, dass die Langener Formulierung „Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis einschließlich 17 Jahren“ verständlicher und auch eindeutig ist, wenngleich keine Formulierung sicher davor ist, missbraucht zu werden.

Einzelk. Einzelk. Zehnerk. Zehnerk. Saisonk. Saisonk.
Egelsbach Langen Egelsbach Langen Egelsbach Langen
2012 2013 2012 2013 2012 2013

5-13 Jahre 1,50 2,50 12,- 20,- 25,- 50,-

14-17 Jahre + 2,00 2,50 15,- 20,- 30,- 50,-
„Begünstigte“

In die Ermäßigungs-Kategorie „14-17 Jahre“ sind In Egelsbach wie in Langen eingeschlossen auch Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende. In Egelsbach auch Arbeitslose, Schwerbehinderte ab 50% sowie Empfänger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII). In Langen ist dies gebunden an den Hauptwohnsitz Langen.

Auch in der Kategorie der Familiensaisonkarte hat Egelsbach bisher besondere Vorzüge, die sich besonders auch durch eine Kategorie „begünstigte Familie“ ergibt, die in der Langener Gebührentabelle fehlt:

Familienkarte Egelsbach 2012 Langen 2013

1 Alleinerz. 1 Kind 60,- 80,-

2 Eltern, 1 Kind 120,- 130,-

2 Eltern, >= 2 Kinder 120,- 155,-

1 Alleinerz., >= 2 Kinder 60,- 105,-

Begünstigt 2 Eltern
+ x Kinder 60,- –

Begünstigt 1 Alleinerz.
+ x Kinder 25,- –

Zusammenfassung unserer Empfehlungen

1.Die neuen Egelsbacher Preise sollten nicht über denen der Langener liegen. Das heißt insbesondere, dass der Preis für die Erwachsenen-Einzelkarte nicht angehoben werden sollte.

2.Die Kategorie der begünstigten Familie ist unbedingt beizubehalten und bei den begünstigten Kartenpreisen ebenfalls ein Abstand zu Langen zu wahren aus sozialen Gründen, aber auch um damit für das Egelsbacher Bad weiterhin werben zu können.

3.Die Kategorie der Kinder und Jugendlichen sollte zusammengelegt und bei der Altersbegrenzung auf die Vollendung des Lebensjahres abgestellt werden.
4.Ggf. sollte in der Satzung festgehalten werden, dass der Gemeindevorstand

erechtigt ist, vor Saisonbeginn Rabatt für Saisonkarten im Vorverkauf zu gewähren.

Für den Vorstand des FVFE
Hans-Georg Knoop
1. Vorsitzender

Egelsbach, d. 22. 12.. 2012