Die 7. Sitzung des Schwimmbadausschusses

Entsprechend der Tagesordnung gab zunächst der Bauamtsleiter Herr Bierling und Herr Höher vom Umweltamt Bericht über die am Vortag stattgefundene Konstituierung einer neuen „Arbeitsgruppe Schwimmbad“ und deren Aufgabe, den „Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2011 zur sofortigen Umsetzung der Brunnensanierung und Abwasserableitung“ (so Punkt 02 der TO) nach einem Jahr Verzögerung in die Tat umzusetzen. Diese Arbeitsgruppe war kurzfristig nach dem klärenden Gespräch des FVFE mit dem Bürgermeister und dem Bauamtsleiter am 16. November im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart worden. Über dieses Gespräch am 16.11. berichteten wir in unserem Nachwort zur 6. Sitzung des Schwimmbadausschusses (Link!). Der Arbeitsgruppe gehören an Herr Bierling, Herr Höher, der Schwimmmeister Herr Hoffman und Hans-Georg Knoop für den Förderverein.

Die Arbeitsgruppe hat sich also das Ziel gesetzt, die Nutzbarkeit des Notbrunnens am Schwimmbad erneut zu erkunden und im Falle, dass die Auflagen der Behörden erfüllt werden können, das Wasser für eine provisorische Erstbefüllung der Becken für die nächste Saison zu nutzen. Im Juli 2008 war schon einmal in einem dreitägigen Pumpversuch die Eignung des Brunnens dafür festgestellt worden bis auf überhöhte Manganwerte. Diese sollten durch eine vom FVFE zu finanzierende Brunnenreinigung auf das zulässige Maß für Trinkwasserqualität reduziert werden, aber dazu kam es nicht, weil der Bürgermeister Moritz in dieser Angelegenheit die weitere Kooperation mit dem FVFE verweigerte.

Nun macht eine neue Verwaltungsspitze im Rathaus, und nachdem der FVFE die ganze Zeit nicht locker gelassen hat, viereinhalb Jahre später einen neuen Anlauf zu dem Versuch, durch Nutzung eines im Gemeindebesitz befindlichen Notbrunnens für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung Kosten beim Schwimmbadbetrieb einzusparen. Noch im Dezember soll Herr Höher die vorhandenen Unterlagen sichten und im Kontakt mit den zuständigen Behörden deren Aktualisierung vornehmen, die behördlichen Auflagen zusammenstellen und die noch erforderlichen Genehmigungen für den Pumpversuch einholen. Voraussetzung für die zum geeigneten Zeitpunkt folgende (zunächst einmalige) Nutzung des Brunnens für die Beckenfüllung ist natürlich, dass die Auflagen für die Wasserqualität und die Ergiebigkeit des Brunnens erfüllt werden können.

Was die ebenfalls nun (gemäß erneuertem Gemeindevertretungsbeschluss) ins Auge gefasste Ableitung des Winterbeckenwasser in den Bach angeht, so wird die Beprobung des abzuleitenden Wassers darüber entscheiden, ob die vom RP vorgegebenen Grenzwerte für einige chemische Bestandteile des Wassers eingehalten werden können. Dies war in den letzten beiden Jahren nicht der Fall, weil – so war zu vermuten – dem Wasser Algenvernichtungsmittel zugesetzt war, das sich nicht hinreichend abgebaut hat. Die unabweisbare Notwendigkeit des Einsatzes dieser fischgiftigen Mittel ist zu überprüfen. In diesem Winter sind sie jedenfalls nicht zugesetzt worden, so wird uns versichert.

Zum zweiten Haupttagesordnungspunkt „Entscheidung über die Beauftragung eines Planungsbüros“ hatte der Vorstand des FVFE rechtzeitig eine Stellungnahme vorgelegt. Dass sich kein Politiker darauf bezog, mag daran liegen, dass sie der Vorsitzende weniger rechtzeitig weitergleitet hatte, aber wohl eher daran, dass hier die aktuelle Frontlinie in der Auseinandersetzung der Parteien beim Streit um die künftige Haushaltspolitik der Gemeinde am Bespiel Schwimmbad verläuft. Während die SPD sich Sorgen darüber macht, dass durch ausbleibende Investitionen im Bad der Betrieb alsbald auf Grund der Überalterung mancher Komponenten eingestellt werden muss, treiben CDU und Grüne die Sorgen um, wie überhaupt noch – vor allem unter dem Regime eines „Schutzschirms“ – noch Investitionen in freiwillige Leistungen der Kommune künftig möglich sein können.

Wer unsere Stellungnahme gelesen hat, der wird unschwer erkennen, dass wir das Szenario fürchten, in dem die Aufsichtsbehörde die Gemeinde auffordert, alle freiwilligen Leistungen und damit das Bad „abzuwickeln“. Und dass dann alle Befürworter der Baderhaltung ihre Hände in Unschuld waschen. Es nützt uns dann nichts, dass wir sie dann fragen: Was habt ihr eigentlich seit 2009 dafür getan, als das Ziel einer 45%-Kostendeckung des Bades vom Parlament formuliert wurde? Wie wollt und könnt ihr hier und jetzt die Kosten reduzieren, dass dieses Ziel erreicht wird? Wo stehen wir eigentlich nach weiteren drei Jahren Moritz?

Wir brauchen die intensive Diskussion im Ausschuss nicht im Einzelnen wiederzugeben, möchten aber doch noch ein paar Punkte herausgreifen:

Der Allparteienantrag, dessen weiterer Vollzug hier zur Diskussion stand und gegen den wir im Vorfeld vehement aber vergeblich argumentiert hatten, lautete:
Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, Planungsangebote einzuholen, die zum Ziel haben, den langfristigen, störungsfreien und kostenoptimierten Betrieb des Freibades zu gewährleisten.

Für diese auf das ganze Bad bezogene Zielsetzung (langfristig, störungsfrei, kostenoptimiert) auch eine Gewährleistung zu erbitten und ein Planungsangebot, das dann nicht mehr als 3,2 Mio. € an Kosten umfasst, das ist wohl mehr als naiv. Man kann getrost sagen, die Parteien und Leute, die heute den Ernst der Haushaltslage beschwören, haben ihn vor einem Jahr noch nicht wahrhaben wollen oder ihrem Hobby gefrönt, als sie den Beschluss fassten. Es ist auch unfair das Bauamt für die Vorgabe der 3,2 Mio. zu kritisieren, denn seit der Tischvorlage vom 11. September war noch genügend Zeit, um seine Kritik anzubringen. Nur Herr Rüster hat außer uns damals folgenlos leicht mahnend mal seine Stimme erhoben…

Für berichtenswert und denkwürdig hält der Berichterstatter die persönliche Anmerkung von Herrn Irmler (CDU): Ihm ginge bei den gegenwärtigen Ausschussberatungen das Bild nicht aus dem Kopf von dem Schuldner, dem der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehe und der schnell noch einen Ratenkauf für ein großes Auto abschließt. Der Zuschussbedarf für das Bad belaufe sich in der Größenordnung der zusätzlichen Kosten der Gemeinde für die Gehaltsheraufstufungen der Kindergärtner/innen: 300.000 €.

Dieser Ernst trug offenbar auch zum Meinungsbild bei dahingehend, dass sich der Ausschuss nicht abschließend mit einer „Entscheidung über die Beauftragung eines Planungsbüros“ befasste, sondern die folgenden zu bearbeitenden Fragen formulierte:

• Welche Mindestinvestitionen sind notwendig, um den Weiterbetrieb des Bades zu ermöglichen?
• Welche Maßnahmen zur Kostensenkung und Einnahmenerhöhung sind zu empfehlen?

Dafür dürfe sich das Bauamt gezielt Beratungsleistung auch einkaufen.
Offenbar hatte sich der Ausschuss in den Augen von Herrn Kurpiela (CDU) zur Bearbeitung dieser Fragen so disqualifiziert, dass er die Auflösung des Ausschusses und die Weiterbehandlung der Themen im Bau- und Umweltausschuss forderte. Herr Eßer (Grüne) wollte dem Ausschuss jedoch noch eine weitere Sitzung im neuen Jahr zugestehen.

Zum versöhnlichen Schluss versprach Herr Bierling wohl auch im Sinne des neben ihm sitzenden Bürgermeisters, bei den anstehenden Fragen die Intelligenz und kreativen Ideen von allen, die etwas dazu beizutragen hätten, zu nutzen.

Dietrich Fischer, Egelsbach, d. 6.12.2012