Dritte Sitzung des Schwimmbadausschusses

Die Tagesordnung und die vorgelegten Anfragen und den einen Antrag der Grünen findet man dokumentiert unter Termine mit dem Datum 07. Februar 2012.

In Vertretung für den verhinderten Vorsitzenden Michael Sarnecki (Grüne) wurde die Sitzung geleitet von seinem Stellvertreter Hans-Jürgen Rüster (WGE). Am Anfang der Tagesordnung standen die drei Anfragen der Grünen an den Gemeindevorstand. Der Bürgermeister Rudi Moritz als der allein im Rathaus für das Freibad Zuständige war zum dritten Mal nicht zur Sitzung erschienen, hatte sich wieder nicht entschuldigen lassen und hatte auch kein Mitglied des Gemeindevorstandes mit den erbetenen Antworten beauftragt. Der Vorsitzende gab deshalb eine Rüge des Ausschusses zu Protokoll.

Die Anfrage 3 zum Fortgang der Umsetzung des von der neuen Gemeindevertretung bekräftigten Beschlusses vom Mai 2009 blieb also unbeantwortet. Zu den anderen zwei Anfragen waren jedoch mit der Einladung Schreiben beigelegt worden:

Die Anfrage 2 bezüglich des Standes des Gerichtsverfahrens in Sachen Schwimmbaddach und Solaranlage wurde implizit durch Vorlage der Kopie eines Mahnschreibens des die Gemeinde vertretenden Rechtsanwaltes Dr. Berg an das Landgericht Darmstadt vom 04.01.2012 beantwortet. Darin beklagt sich dieser über den mangelnden Fortgang des seit 2009 anhängigen Verfahrens. Seit August 2011 habe sich scheinbar nichts getan und es liegt offenbar noch nicht einmal das vom Gericht bestellte Gutachten vor.

Zur Anfrage 1 bezüglich einer beim Kreis Offenbach angeblich vorliegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Blockheizkraftwerk (BHKW) der neuen Sporthalle wurde ein 6-seitiges Schreiben der Fa. Komma mit dem Gemeindestempel vom 18.01.2012 kommentarlos vorgelegt. Der Vorsitzende fragte den Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Herrn Eßer, ob die Grünen mit dieser Antwort zufrieden wären. Dies hat zu unserem großen Erstaunen Herr Eßer bejaht!

Dabei hatten die Grünen mit Punkt 3 der Anfrage nachgefragt, was denn für den Gemeindevorstand die wesentlichen Aussagen der Untersuchung seien. Darüber hinaus war dort gefragt worden, ob die Untersuchung den Anschluss des BHK voraussetze. Diese Fragen waren vom Gemeindevorstand mit der schlichten Weitergabe des Papiers der Fa. Komma nicht beantwortet worden.

Wir hatten den Grünen im Vorfeld der Ausschusssitzung jedoch bereits klar zu machen versucht, dass das vorgelegte Papier der Fa. Komma alle Kosten eines Anschlusses des BHKW an das Freibad außen vor lässt, aber bei der Berechnung der Amortisation des BHKW voraussetzt, dass das Freibad angeschlossen ist. Damit war sogar diese Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Händen des Kreises elementar fehlerhaft! Es wäre eine solche Klarstellung aus dem Munde der Grünen vorab sicherlich für alle Beteiligten hilfreich gewesen.

Zunächst aber war Herr Komma mit seinem illustrierten Vortrag an der Reihe, in dem er die Grundzüge eines BHKW erläuterte und dann die Grafiken und Tabellen seines oben genannten Papiers erläuterte. Danach macht sich die Investition der Installierung des BHKW in 3 bis 4 Jahren bezahlt. Dass dabei der Anschluss an das Freibad vorausgesetzt war, ohne die Kosten für die Rohrleitungen ins Freibad und für die Einbindung in den Heizkreislauf des Freibades zu berücksichtigen, blieb wieder unter dem Tisch! Anschließend ging es dann um die Frage, welche Kosten sich zusätzlich ergeben, wenn noch vor der früher einmal geplanten Heizungserneuerung im Freibad (Kosten ca. 120.000 €) das BHKW in den Warmwasserkreislauf via Wärmetauscher eingebunden würde. Der Planer nannte dafür die Summe von 8.000 €. Es blieb aber bis zuletzt in seinen Aussagen auf explizite Nachfragen ungesichert, ob diese Kosten nicht geringer sein könnten und ob nicht auch zwei Wärmetauscher anfallen, wenn der Anschluss des BHKW Hand in Hand mit der Heizungserneuerung durchgeführt wird.

Diesen einmaligen 8.000 € zusätzlichen Kosten (ohne Heizungserneuerung) stand nach den Berechnungen des Planers eine jährliche Ersparnis von nur 2.000 € gegenüber, die sich durch die Wärmelieferung vom BHKW beim Gasverbrauch des Freibades voraussichtlich ergibt. Die Frage, was dieser Wärmetransport für das Freibad wirklich bringt, wurde nicht klar gestellt und beantwortet. Bis vielleicht auf diejenigen, die mehr wussten, aber es nicht explizit sagten, gingen alle wohl von der von uns wie von den Grünen gehegten Wunschvorstellung aus, dass die durch die vorhandene Heizung hergestellte Beckentemperatur mit Hilfe der Wärme vom BHKW mehr oder weniger die Saison über bei nicht zu kalten Nächten gehalten werden könne. Tatsache ist aber, dass dies, wie wir unten noch darlegen werden, nicht der Fall ist!

Zunächst wurde der Antrag der Grünen diskutiert. Angesichts des bereits zur Sprache gekommenen voraussichtlichen schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses mussten die Grünen noch einmal darauf hinweisen, dass durch den Antrag nicht der Anschluss des BHKW beschlossen werden solle, sondern nur die Entscheidungsvoraussetzungen im Detail dafür vom Gemeindevorstand zu beschaffen seien. Punkt für Punkt fand der Antrag dann eine Mehrheit jeweils mit der Gegenstimme von Herrn Kurpiela (CDU).

Anschließend wurde der Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen: „Ideen zur Freibadgestaltung – Diskussion“. Weil die Eltern mit ihren Kleinkindern eine besondere Zielgruppe der Badegäste seien, wünscht sich Herr Eckhart Verbesserungen beim Planschbecken, z.B. durch Wasserspielzeug wie eine Schwengelpumpe und durch einen näher zugeordneten Sandkasten. Hier würde in anderen Bädern mehr für die Kleinkinder getan. Herr Knoop bringt vor, dass höhere Wassertemperaturen für den FVFE höchste Priorität haben, auch seien flexiblere, der Witterung besser angepasste Jahresöffnungszeiten wünschenswert. Der Vorsitzende nimmt diese Anregung dahingehend auf, dass er in den Raum stellt, der Ausschuss könne ja die Einstellung höherer Wassertemperaturen im Bad quasi ex tempore beschließen. Herr Vogt (FDP) gibt die resultierenden Kosten zu bedenken und fragt, ob denn das Ziel der 45% Kostendeckung noch bestehe. Ein gewiss berechtigtes Bedenken, aber doch auch grotesk angesichts der Untätigkeit aller Verantwortlichen, irgendeine der 2009 beschlossenen Maßnahmen zur Kostensenkung umzusetzen! Die DLRG war mit keinem Vertreter in der Sitzung zugegen.

So weit unser Bericht über die Veranstaltung! Nun aber zu dem durch die Sitzung nach unserer Auffassung zu Tage getretenen Erkenntnissen:

Das BHKW wurde in die Halle deshalb eingebaut, weil es geeignet ist, die Energiekosten der Halle (Strom und Wärme) zu senken. Von diesen Kosten soll die Gemeinde ein Drittel tragen. Damit hat auch die Gemeinde ein Eigeninteresse am optimalen Betrieb des BHKW. Dieser kann aber nicht zeitlich optimal sein, wenn im Sommer die vom BHKW abzuführende Wärme nur für Duschwasser in der Halle benötigt wird. Also dachte man an den Anschluss des Freibades, das im Sommer die anfallende Wärme aufnimmt, wenn das BHKW möglichst rund um die Uhr (bis auf Wartungsintervalle) das ganze Jahr über Strom erzeugen soll. Die Stromerzeugung wäre wiederum wirtschaftlich am günstigsten, wenn sie vorwiegend dem Eigenverbrauch diente. Das Freibad könnte für seine großen Pumpenleistungen diesen Strom gut gebrauchen, aber eine Stromlieferung an das Freibad ist technisch offenbar nicht vorgesehen und es müsste rechtlich geklärt werden, ob es sich um Eigenverbrauch handelt, da Kreis und Gemeinde als unterschiedliche Rechtspersonen gelten dürften.

Was kann nun die Wärmelieferung durch das BHKW im Freibad bewirken? Das BHKW hat nach den Unterlagen durch seine Auslegung eine thermische Leistung von 34 kW. An einem Tag (24 Stunden) könnten 34 kW * 24 h = 816 kWh geliefert werden. 1 kWh entspricht 860 kCal und mit einer kCal kann man 1 Liter Wasser um 1 Grad erwärmen. Also würde mit einer Tageslieferung Wärme ein Volumen von 816 * 860 Liter = 701.760 Liter Wasser um ein Grad erwärmt, das sind ca. 702 Kubikmeter. Das Nichtschwimmerbecken hat einen Inhalt von ca. 720 Kubikmeter. Also könnte das BHKW gerade mal das Nichtschwimmerbecken täglich bei verlust- und störungsfreiem Betrieb um 1 Grad erwärmen.

Daraus ersieht man, dass das BHKW nicht zur Deckung des Wärmebedarfs des Freibades installiert wurde sondern vorrangig, um die Energiekosten der Sporthalle zu senken. Der Nutzen für das Freibad ist eher marginal und rechtfertigt bei auf das Freibad beschränkter Betrachtung keinesfalls die Kosten des Anschlusses. Diese Kosten (geschätzte Gesamtkosten 40.000 €), zu denen insbesondere die noch zu verlegenden Rohrleitungen beitragen, sollten sich ggf. diejenigen und in dem Maße unter sich aufteilen, wie sie davon profitieren, der Kreis und die Gemeinde, ggf, noch die SGE. Der Förderverein, der dem Freibad und nicht den Energiekostensenkung der Sporthalle verpflichtet ist, wird sich nicht daran beteiligen und bessere Wege zur Kostensenkung und Qualitätsverbesserung im Freibad suchen und unterstützen.

15.02.2012, Dietrich Fischer